Hallo zusammen,
auf dem Test und auf den Übungsblättern waren Aufgaben, wo wir die nicht äquivvalenten
Zustände in einer Tabelle entsprechend dem Algorithmus aus der Vorlesung angeben sollten.
Wenn eine solche Aufgabe in der Klausur auftaucht- wie ausführlich müssen wir die Lösung dann angeben?
Reicht es, wenn wir eine Tabelle für die Paare, die mit der ersten Regel ableitbar sind (also alle Paare von End-
und nicht Endzuständen), angeben und dann noch eine Tabelle, wo zusätzlich die Paare enthalten sind, die man
mithilfe der zweiten Regel ableiten kann (evtl. mit Angabe der Ableitungen, mithilfe derer man die Regel ableiten kann).
Oder müssen wir es noch ausführlicher machen?
Über eine Aufklärung wäre ich sehr erfreut.
Mit freundlichen Grüßen
Denis Müller